Krankenhaus Beratungs- und Seminargesellschaft
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Inhalt

Aktuelle Seminare

Seminare
14/2024 am 31. Oktober 2024

Online-Seminar: Digitalisierung im Krankenhaus: Aktuelle normative Anforderungen mit besonderer Relevanz für die Krankenhaus-IT

Termin:

Donnerstag, 31. Oktober 2024, 09:30 bis ca. 16:00 Uhr

Das Seminar gibt einen Überblick über aktuelle Gesetzgebungsverfahren, die eine Einbindung bzw. Unterstützung der IT-Abteilungen der Krankenhäuser regelmäßig erfordern.

Die Digitalgesetzgebung des BMG umfasst neben der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und dem E-Rezept ab dem Jahr 2025 auch die Unterstützung der elektronischen Patientenakte („ePA für alle“). Mit dem neuen Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG) wird zudem eine zentrale Instanz für Festlegungen hinsichtlich der Interoperabilität geschaffen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft ist als Gesellschafterin in die Überlegungen der gematik eng eingebunden. Es werden die heute bekannten Rahmenbedingungen für die Implementierung der „ePA für alle“ dargestellt und auf notwendige Vorarbeiten der IT-Abteilungen hingewiesen.

Die Umsetzung der NIS2- und CER-Richtlinie erfolgt in zwei parallelen, aber eng verzahnten Gesetzgebungsprozessen (NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz, Kritis-Dachgesetz). Beide Gesetzgebungsverfahren sollen bis 17.10.2024 abgeschlossen werden. Dennoch sind bisher noch wichtige Fragen offen. Das Seminar stellt den aktuellen Stand der Gesetzgebungsverfahren vor, geht auf Änderungen im Vergleich zur heutigen Cybersicherheitsgesetzgebung ein und gibt einen Ausblick auf die Weiterentwicklung des branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S) sowie den neu zu entwickelnden branchenspezifischen Resilienz Standard (BRS).

Unter dem Stichwort „Digitalisierung der medizinischen Versorgung im Krankenhaus“ sind auch weitergehende Datenübermittlungspflichten relevant, für die eine unmittelbare oder mittelbare Unterstützung der IT-Abteilungen notwendig wird. Von der Anwendung eines Organspenderegisters über Datenübermittlungspflichten an das Implantate-Register bis hin zu den Übermittlungsverpflichtungen nach § 21 Abs. 3b bzw. Abs. 7 KHEntgG gibt das Seminar einen Überblick über weitere gesetzliche Anforderungen, die im Zweifel auch sanktioniert sind.

Abschließend bietet das Seminar einen Überblick über die ab 2025 geltende KHZG-Sanktionsvereinbarung, zusätzlich werden Hinweise zu den inzwischen bekannt gewordenen Stichprobenprüfung des Bundesministeriums für Finanzen und der EU-Kommission gegeben.

Inhalt:

  • Digitalgesetzgebung des BMG (DigiG, GDNG, GDAG)
    • Digitalgesetz (DigiG)
    • Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)
    • Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG)
  • Resilienzgesetzgebung des BMI
    • NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG),
    • Kritis-Dachgesetz (Kritis-DachG)
  • Weitere Datenübermittlungspflichten
    • Implantate-Register (IRD),
    • Organspenderegister (OGR),
    • Krankenhaus-Transparenzgesetz (KHTrG)
  • KHZG – Sanktionsvereinbarung
    • Überblick über die Regelungen der Sanktionsvereinbarung
    • Hinweise zu Stichprobenprüfungen des Bundesministeriums für Finanzen und der EU-Kommission

Referent:

  • Dipl.-Inform. Markus Holzbrecher-Morys
    Geschäftsbereichsleiter Digitalisierung & eHealth, DKG, Berlin

Zielgruppe:

Geschäftsführer, Stabsstellen und IT-Leiter der Krankenhäuser, aber auch Mitarbeiter/-innen, die von den Umsetzungen betroffen sein werden.

Termin:

  • 31.10.2024

Ort:

Online-Seminar mit Zoom

Die Zugangsdaten gehen Ihnen rechtzeitig vor dem Seminar zu.

Anmeldung

bis spätestens 10.10.2024

Die Zugangsdaten gehen Ihnen rechtzeitig vor dem Seminar zu.

 

Teilnahmegebühr:

330,00 Euro (inkl. MwSt)
(inkl. Tagungsunterlagen als PDF-Datei)

  • bei Anmeldung von 4 Teilnehmern 10 % Rabatt
2024-10-31 09:30:00
2024-09-27 01:21:32