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Inhalt
Seminar-Archiv
Aktuelles zum Arbeitsrecht
Termin:
Dienstag, 15. Oktober 2013, 09:00 bis ca. 17:00 UhrAnmeldefrist:
bis spätestens 01.10.2013
Ort:
Mercure Hotel Saarbrücken Süd, Zinzinger Straße 9, 66117 Saarbrücken
Programm:
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Zielvereinbarungen mit Chefärzten und Führungskräften
Zielvereinbarungen sind ein in der Industrie weit verbreitetes Instrument zur Führung und Motivation von Mitarbeitern. Das Krankenhauswesen steht Zielvereinbarungen ambivalent gegenüber: Die Politik wollte Zielvereinbarungen mit Chefärzten weitestgehend einschränken, die DKG und Bundesärztekammer haben ein Papier zu den ethischen Fragestellungen solcher Abreden verabschiedet und die Praxis nutzt sie – mit unterschiedlicher Zielrichtung und Intensität – zunehmend, um dem wachsenden Kostendruck bzw. wirtschaftlichen Notwendigkeiten zu begegnen. In dem Seminar werden das Ergebnis einer aktuellen Umfrage des VdKP – Verband der Krankenhaus-Personalleiter zum Einsatz von Zielvereinbarungen in Krankenhäusern und die Rahmenbedingungen für den Einsatz des Instruments vorgestellt. U.a. geht es um die Inhalte von Zielvereinbarungen und mögliche Schwierigkeiten bei dem Einsatz des Instruments.
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Update Krankenhaus-Arbeitsrecht
In den vergangenen Wochen und Monaten haben die Arbeits- und Sozialgerichte zahlreiche praktisch relevante Urteile zur Reform des AÜG, dem Einsatz von Honorarärzten, dem Verhältnis zwischen Gewerkschaften und kirchlichen Einrichtungen sowie zu Kündigungen von Chefärzten gesprochen. Nicht jedes Urteil ist rechtskräftig; vielmehr ist Vieles noch im Fluss. Dennoch verdichten sich – gerade nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Juli 2013 zum AÜG – die Handlungsspielräume. In dem Seminar werden die Urteile und ihre Auswirkungen auf die Praxis vorgestellt.
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Neues zur Entwicklungsklausel in Chefarztverträgen
Eine der zentralen Regelungspunkte im Chefarztvertrag ist die Entwicklungsklausel. Sie soll es dem Krankenhausträger ermöglichen, organisatorische und strukturelle Änderungen im Krankenhaus vornehmen zu können, ohne den Bestand des mit dem Chefarzt bestehenden Arbeitsverhältnisses zu berühren, also unterhalb der Kündigungsebene. Ohne wirksame Entwicklungsklausel besteht die Gefahr, dass der Chefarzt notwendige Strukturänderungen blockiert. Es wird die Rechtsprechung zur Entwicklungsklausel dargestellt und auf die verbreiteten Typen von Vertragsklauseln eingegangen. Desweiteren werden Vertragsrisiken und die neusten Ansätze in der juristischen Literatur dargestellt. Die rechtlichen Konsequenzen und Handlungsmöglichkeiten beim Abschluss unwirksamer Klauseln werden aufgezeigt.
Zielgruppe:
- Geschäftsführer und Verwaltungsleiter, leitende Mitarbeiter des Personalwesens und der Rechtsabteilung von Krankenhäusern und Krankenhausträgern, Leiter Unternehmensentwicklung
Referenten:
- Rechtsanwalt Sebastian Witt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Sozietät Meyer-Köring, Geschäftsführer des Verbandes der Krankenhaus-Personalleiter (VdKP)
- Rechtsanwalt Dr. Christoper Liebscher, Fachanwalt für Arbeits- und Medizinrecht, Sozietät Meyer-Köring
Teilnahmegebühr
- 330,00 Euro (inkl. MwSt)
(inkl. Tagungsunterlagen, Tagungsgetränken, Mittagspause)- bei Anmeldung von 2 Teilnehmern 10 % Rabatt
- bei Anmeldung von 3 bis 5 Teilnehmern 15 % Rabatt
- bei Anmeldung von mehr als 5 Teilnehmern 20 % Rabatt
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