Zugelassene Krankenhäuser sollen im Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 30.04.2024 zum Ausgleich ihrer gestiegenen Kosten für den Bezug von Erdgas, Fernwärme und Strom krankenhausindividuelle Erstattungsbeträge sowie von mittelbar durch den Anstieg der Energiepreise verursachte Kostensteigerungen krankenhausindividuelle Ausgleichszahlungen zum pauschalen Ausgleich erhalten. Für einen Teil der vorgesehenen Erstattungsbeträge ist ein Nachweisverfahren vorgesehen. Weiterhin sollen die zugelassenen Krankenhäuser unabhängig von der Höhe ihres Jahresverbrauches einheitlich unter die bereits seit dem 01.01.2023 für Industriekunden geltenden Regelungen der Gas-, Fernwärme- und Strompreisbremse fallen. Ganz aktuell sind einige Änderungen der betreffenden Gesetze in Vorbereitung. In dem Seminar erhalten Sie einen verständlichen und topaktuellen Überblick über Ihre Ansprüche aus dem Härtefallfonds sowie der Erdgas-, Wärme- und Strompreisbremse inkl. der aktuellen Gesetzesänderungen sowie Praxisempfehlungen zur Umsetzung dieser Maßnahmen.
Führungskräfte und Mitarbeitende von Krankenhäusern, insbesondere aus den Bereichen Geschäftsführung, Finanz- und Rechnungswesen und Controlling
Als ONLINE-Seminar mit ZOOM.
Die Zugangsdaten gehen Ihnen rechtzeitig vor dem Seminar zu.
175,00 Euro (inkl. MwSt)
(inkl. Tagungsunterlagen als PDF-Datei)
bis spätestens 17.08.2023