Gemäß § 9 Abs. 3 der Abfallbeauftragtenverordnung müssen Abfallbeauftragte durch geeignete Fortbildung über den für ihre Tätigkeit notwendigen aktuellen Wissensstand verfügen. Dazu hat der zur Bestellung Verpflichtete sicherzustellen, dass der Abfallbeauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an von der zuständigen Behörde anerkannten Lehrgängen teilnimmt. Um dieser Fortbildungsverpflichtung nachkommen zu können, bietet die KBSG eine Fortbildungsveranstaltung für die Abfallbeauftragten von Krankenhäusern an.
Mercure Hotel Saarbrücken Süd, Zinzinger Straße 9, 66117 Saarbrücken
Als Referent steht Herr Gregor Haidlinger, HAIDLINGER UMWELT-COMPLIANCE, Beauftragtenmanagement & Instruktion, zur Verfügung.
Bitte merken Sie sich den Termin vor. Weitere Informationen erhalten Sie zu gegebener Zeit mit der Einladung.