Gemäß § 9 Abs. 3 der Abfallbeauftragtenverordnung müssen Abfallbeauftragte durch geeignete Fortbildung über den für ihre Tätigkeit notwendigen aktuellen Wissensstand verfügen. Dazu hat der zur Bestellung Verpflichtete sicherzustellen, dass der Abfallbeauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an von der zuständigen Behörde anerkannten Lehrgängen teilnimmt. Um dieser Fortbildungsverpflichtung nachkommen zu können, bietet die KBSG eine Fortbildungsveranstaltung für die Abfallbeauftragten von Krankenhäusern an. Die Fortbildungsveranstaltung ist von der zuständigen Behörde (Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz) als Fortbildung nach Abfallbeauftragtenverordnung anerkannt.
Abfallbeauftragte von Krankenhäusern
Mercure Hotel Saarbrücken Süd
Zinzinger Straße 9, 66117 Saarbrücken
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