Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 29.12.2022 eine Neuregelung in § 115e SGB V („Tagesstationäre Behandlung“) aufgenommen, die es Krankenhäusern gestattet, im Einvernehmen mit den Patienten geeignete, ansonsten vollstationär erbrachte Behandlungen als sogenannte „Tagesbehandlungen“ durchzuführen. Im Zusammenhang mit der rechtsicheren Umsetzung im Krankenhaus gilt es, den Patienten entsprechend aufzuklären, beweissichere Dokumentationen vorzunehmen, dem Patienten gegenüber Hinweise zu erteilen, die Einwilligung in die tagesstationäre Behandlung einzuholen usw. Dabei sind neben den gesetzlichen Vorgaben die Inhalte der durch die Selbstverwaltung zu schließenden Vereinbarungen auf Bundesebene maßgeblich.
Im Rahmen des Seminars werden Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert, Umsetzungshinweise gegeben sowie Formulare zur Umsetzung im Krankenhaus vorgestellt.
beide Referentinnen Rechtsabteilung, Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
Führungskräfte und Mitarbeiter von Krankenhäusern, insbesondere Geschäftsführung, leitende Mitarbeiter aus dem Medizincontrolling, Finanzcontrolling, Patientenverwaltung und Rechtsabteilungen
Als ONLINE-Seminar mit ZOOM.
Die Zugangsdaten gehen Ihnen rechtzeitig vor dem Seminar zu.
bis spätestens 06.06.2023
145,00 Euro (inkl. MwSt)
(inkl. Tagungsunterlagen als PDF-Datei)