01/2020 am 22. Januar 2020
Inhalt:
- Informationssicherheit als notwendige Voraussetzung für Digitalisierung im Krankenhaus
- Rechtliche Anforderungen an Informationssicherheit im Krankenhaus
- Umsetzung von Informationssicherheit im Krankenhaus – Branchenspezifischer Sicherheitsstandard (B3S)
- Entwicklung/Zielsetzung des B3S
- Eignungsfeststellung durch das BSI
- Branchenspezifische Gefährdungslage
- Scope-Definition
- Anforderungen / Technisch-Organisatorische Maßnahmen des B3S
- Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Cyber Crime – Hinweise aus polizeilicher Sicht
- Awarness
- E-Mail-Fälschungen
- Praktische Beispiele
- Auditierung
- Hinweise zur Auswahl der Prüfenden Stelle
- Vorbereitung und Durchführung der Prüfung
- Erfahrungen aus dem Prüfungsgeschehen 2019
- Finanzierung entstehender Aufwände
- Krankenhausstrukturfond: Fördertatbestände, Stand der Umsetzung durch die Länder
- Neue Anlagekategorien, Absenkung des Schwellenwertes? Aktuelle Entwicklungen zum IT-Sicherheitsgesetz 2.0 / BSI-KritisVO
Referenten:
- Markus Holzbrecher-Morys
Stv. Geschäftsführer, Dezernat III – IT, Datenaustausch und E-Health,
Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.
- Marc Schmitt
Kriminalhauptkommissar, Landespolizeipräsidium Saarland,
Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC)
Zielgruppe:
Führungskräfte und Mitarbeiter von Krankenhäusern, insbesondere aus der IT und dem Prozessmanagement
Ort:
Mercure Hotel Saarbrücken Süd
Zinzinger Straße 9, 66117 Saarbrücken
Anmeldung:
bis spätestens 08.01.2020
Teilnahmegebühr:
345,00 Euro (inkl. MWSt)
(inkl. Tagungsunterlagen, Tagungsgetränke, Kaffeepause)
- bei Anmeldung von 2 Teilnehmern 10 % Rabatt
- bei Anmeldung von 3 bis 5 Teilnehmern 15 % Rabatt
- bei Anmeldung von mehr als 5 Teilnehmern 20 % Rabatt
Die Mindesteilnehmerzahl für das Seminar beträgt 15 Personen. Sofern diese Teilnehmerzahl nicht erreicht wird, behalten wir uns vor, das Seminar kurzfristig abzusagen.