Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz wurde die Einführung der PPR 2.0 als neues Personalbemessungsinstrument mit patientenzentrierter Zuordnung in minutenbasierte Leistungsstufen beschlossen. Die Umsetzung der PPR 2.0 erfolgt in drei Stufen. Seit 2023 läuft die Erprobungsphase in einer repräsentativen Auswahl von Krankenhäusern mit verpflichtender Teilnahme. Im Rahmen der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) werden erstmals Vorgaben zur Ermittlung der Anzahl der eingesetzten und der auf der Grundlage des Pflegebedarfs einzusetzenden Pflegekräfte ab 2024 erlassen. Während einer Konvergenzphase sollen dann schrittweise Grenzen festgelegt und Sanktionen bei Unterschreitung eingeführt werden.
In diesem Seminar erfahren Sie, was über die Einführung der PPR 2.0 bisher bekannt ist und wie Sie praktisch mit der Einführung im Klinikalltag umgehen können. Zusätzlich wird erarbeitet, welche gesetzlichen Vorgaben für die Pflege gelten und wie sich das auf den Klinikalltag auswirkt. Die aktuellen Entwicklungen werden mit den bisherigen Vorgaben in Einklang gebracht und miteinander diskutiert. Welche Auswirkungen haben diese Vorgaben für das Pflegemanagement im Krankenhaus? Kommt es tatsächlich zu einer Entlastung der Pflegekräfte? Kann die neue Personalbemessung die Situation in den Krankenhäusern nachhaltig verbessern? Wie verträgt sich die verpflichtende Einführung von einer Personalbemessung mit Vorgaben aus den Tarifverträgen? Wie ist sie praktisch umsetzbar?
Das Pflegecontrolling bekommt eine Schlüsselrolle im Krankenhaus und muss durch die weiter zunehmende Transparenz nach außen und innen gut aufgestellt sein und in enger Kooperation mit anderen Abteilungen im Krankenhaus zusammenarbeiten. Wie kann das gelingen? Neben dem Aufzeigen von Best Practices bietet sich Gelegenheit für Fragen und den Austausch untereinander. Ein aktives Beteiligen der Teilnehmer ist ausdrücklich gewünscht.
Mercure Hotel Saarbrücken Süd
Zinzinger Straße 9, 66117 Saarbrücken
Mit Blick auf die bevorstehende Erstellung des strukturierten Qualitätsberichts für das Berichtsjahr 2023 möchten wir Sie in dem Online-Seminar „Der strukturierte Qualitätsbericht des Krankenhauses für das Berichtsjahr 2023“ mit den aktuellen Anforderungen an den diesjährigen Qualitätsbericht vertraut machen sowie Hinweise zur Erstellung des Qualitätsberichts vermitteln.
Als ONLINE-Seminar mit ZOOM.
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Die PPP-RL trat zum 1. Januar 2020 in Kraft. Seither wurden in den Controllingbereichen viele Ressourcen in die Strukturen zur Nachweisführung gesteckt. Obwohl die sanktionsbewährte Einhaltung der Mindestvorgaben bereits mehrfach verschoben wurde, ist die Richtlinie selbst nahezu unverändert in Kraft geblieben. Die Krankenhäuser sollten zeitnah damit beginnen Strukturen zu schaffen, die nicht nur eine zuverlässige und MD-sichere Nachweisführung ermöglichen, sondern auch einen Blick in die nähere Zukunft ermöglichen – ein Monitoring System wird dringend benötigt.
Das Webinar zeigt anhand eines konkreten Praxisbeispiels welche Anforderungen an ein solches System gestellt werden, welchen Problemen es zu begegnen gilt und wie ein Monitoring System Schritt für Schritt aufgebaut und umgesetzt werden kann. Dazu gehören auch empfängerorientierte Aufbereitungen und adressatengerechte Kommunikation. Das Pflegecontrolling bekommt eine Schlüsselrolle im Krankenhaus und muss durch die weiter zunehmende Transparenz nach außen und innen gut aufgestellt sein und in enger Kooperation mit anderen Abteilungen im Krankenhaus zusammenarbeiten. Wie kann das gelingen? Neben dem Aufzeigen von Best Practices bietet sich Gelegenheit für Fragen und den Austausch untereinander. Ein aktives Beteiligen der Teilnehmer ist ausdrücklich gewünscht.
Den Teilnehmenden wird anhand einer bestehenden Lösung in MS Excel vermittelt, wie sie eigenständig ein Monitoring-System aufbauen können. Im ersten Termin erfolgt die Wissensvermittlung. Der zweite Termin dient der Vertiefung. Die Teilnehmenden sollen bis dahin eigenständige erste Überlegungen angestellt haben
Termin:
Teil 1: Mittwoch, 03.07.2024, 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Teil 2: Mittwoch, 31.07.2024, 10.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Die Anmeldung gilt für beide Termine.
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Gemäß § 9 Abs. 3 der Abfallbeauftragtenverordnung müssen Abfallbeauftragte durch geeignete Fortbildung über den für ihre Tätigkeit notwendigen aktuellen Wissensstand verfügen. Dazu hat der zur Bestellung Verpflichtete sicherzustellen, dass der Abfallbeauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an von der zuständigen Behörde anerkannten Lehrgängen teilnimmt. Um dieser Fortbildungsverpflichtung nachkommen zu können, bietet die KBSG eine Fortbildungsveranstaltung für die Abfallbeauftragten von Krankenhäusern an. Die Fortbildungsveranstaltung ist von der zuständigen Behörde (Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz) als Fortbildung nach Abfallbeauftragtenverordnung anerkannt.
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Auch in diesem Jahr veranstaltet die KBSG ein Update-Seminar zum DRG-System im kommenden Jahr, in dem die wesentlichen Änderungen im DRG-System 2025, die Änderungen hinsichtlich der Kodierung der Leistungen sowie weitere wichtige Regelungen für das Jahr 2025 erläutert werden.
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Online-Seminar mit Zoom
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Die Referenten sind Herausgeber eines Fachbuchs zur Finanzierung von Psych-Einrichtungen, sowie des Praxishandbuchs zur PPP-RL
In dem Seminar werden die für das Jahr 2025 relevanten Änderungen in der Dokumentation, Kodierung und Abrechnung im PEPP-System dargestellt.
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