Das Thema künstliche Intelligenz ist kaum mehr auszublenden, Chat-GPT und Systeme zur künstlichen Erzeugung von Bildern haben dafür gesorgt, dass jeder dazu eine Meinung entwickeln muss. Notwendig ist aber eine sehr spezifische Betrachtung und Einordnung. Am Ende ist neben der Fragen nach Kosten und Nutzen auch zu klären, ob die notwendigen Voraussetzungen überhaupt gegeben sind.
Grundlage für die meisten KI-Anwendungen sind Daten und damit rückt die Frage in den Vordergrund, welche Daten wann genutzt werden können. In den meisten Krankenhäusern gibt es aktuell keine explizite „Daten-Strategie“ und die Anbieter von IT-Systemen im Krankenhaus machen es zum Teil schwierig oder teuer, an die eigenen Daten zu gelangen. Die Gesetzgebung hat dieses Thema zwar adressiert, aber bis die Interoperabilitätsvorgaben sinnvoll von allen Anbietern umgesetzt sind, wird noch einige Zeit vergehen. Eine neue Datenquelle, nicht nur für KI sondern auch für die Anamnese, soll die elektronische Patientenakte der Telematik-Infrastruktur werden. Aber wie ist diese sinnvoll in die Arbeitsprozesse und die bestehenden Datenhaltungen einzubinden?
Das Seminar nimmt die grundlegenden Fragen rund um die Daten auf, erläutert die Grundlagen für KI, deren möglichen Nutzen im Krankenhaus, die Grundprinzipien der Telematik-Infrastruktur und die neusten gesetzlichen Anpassungen an der EPA (Stichwort Opt-Out) und Bausteine für die Datenhoheit im Krankenhaus.
Nach dem Seminar können Sie KI-Projekte einschätzen, haben einen Überblick welche Rolle Daten für die strategische Entwicklung von Krankenhäusern spielen, kennen die wesentlichen Typen von Aktensystemen im Krankenhaus und haben eine Vorstellung vom Zusammenspiel zwischen Ihren Anwendungen und Systemen und der Telematik-Infrastruktur.
Sie erhalten ein aktuelles Update. Die Schwerpunkte liegen insbesondere auf folgenden, durch aktuelle Gesetzesänderungen bzw. Rechtsprechung bedingten Neuerungen:
Basiswissen über die Rechtsgrundlagen der Patientenaufnahme wird vorausgesetzt.
Die Vertragspartner nach § 115b Abs. 1 SGB V haben sich zum 01.01.2024 auf einen neuen Vertrag zur Durchführung ambulant durchführbarer Operationen, sonstiger stationsersetzender Eingriffe und stationsersetzender Behandlungen gem. § 115b Abs. 1 SGB V inklusive der dazugehörigen Anlagen (Anlage 1 AOP-Katalog, Anlage 2 Kontextfaktoren) verständigt. Zugleich ist am 01.01.2024 die Rechtsverordnung nach § 115f Abs. 4 Satz 1 SGB V zu den Hybrid-DRG in Kraft getreten, welche gleichfalls auf dem AOP-Katalog beruht und einen neuen Vergütungsbereich darstellt. Aus diesem aktuellen Anlass bietet die KBSG kurzfristig ein Seminar zum Thema "Ambulantes Operieren 2024 und Hybrid-Leistungen nach § 115f SGB V" mit den zuständigen ReferentInnen der Deutschen Krankenhausgesellschaft an.
Anja Georgi
Diplom-Kauffrau (FH) und Referentin der Deutschen Krankenhausgesellschaft im Geschäftsbereich Finanzierung und Versorgungsplanung
Ina Haag
Rechtsanwältin und Referentin der Deutschen Krankenhausgesellschaft in der Abteilung Recht
Alexander Krebs-Müllenberg
Diplom-Sozialwissenschaftler und Referent der Deutschen Krankenhausgesellschaft im Geschäftsbereich Finanzierung und Versorgungsplanung
Anke Wittrich
Diplom Medizininformatikerin, FÄ für Strahlentherapie und Referentin der Deutschen Krankenhausgesellschaft im Geschäftsbereich Finanzierung und Versorgungsplanung
Aufgrund der geringen Teilnehmerzahl muss das ONLINE-Seminar 03/2024 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz am 28.02.2024 leider abgesagt werden.
Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) gilt ab dem 01.01.2023 für Unternehmen in Deutschland mit mindestens 3.000 Arbeitnehmern und ab dem 01.01.2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern. Ziel des Gesetzes ist es, die Einhaltung von Menschenrechten und umweltbezogenen Pflichten in globalen Lieferketten sicherzustellen. Dazu statuiert das LkSG zahlreiche Sorgfaltspflichten, die in Deutschland ansässige Unternehmen umsetzen müssen, um ihrer Verantwortung in der Lieferkette nachzukommen.
Auch Krankenhäuser fallen in den Anwendungsbereich des LkSG und stehen vor großen Herausforderungen und Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Das Seminar gibt einen Überblick über die Inhalte des Gesetzes und zeigt mögliche Lösungen für zahlreiche Fragestellungen auf.
Nach dem Seminar kennen Sie die Inhalte des LkSG und wissen, welche Sorgfaltspflichten im Krankenhaus umgesetzt werden müssen, um anhand dieser Hinweise Konzepte und Strategien für Ihre Einrichtung zu entwickeln.
Online-Seminar mit Zoom
Die Zugangsdaten gehen Ihnen rechtzeitig vor dem Seminar zu.
In diesem Seminar bringen Sie Ihre Profi-Kenntnisse zum DRG-Fallpauschalenkatalog und den Abrechnungsbestimmungen auf den neuesten Stand. Sie erhalten Tipps zu Abrechnungsfragen, zu aktuellen Aspekten der MD-Prüfverfahren, zur Abrechnung des Pflegebudgets und den Auswirkungen der Pflegeausgliederung sowie zur aktuellen BSG-Rechtsprechung zur Abrechnung und Abrechnungsprüfung.
Online-Seminar mit Zoom
Die Zugangsdaten gehen Ihnen rechtzeitig vor dem Seminar zu.
Zum 01.01.2020 löste die Richtlinie zur Personalausstattung in der Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) die Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) ab. Nach ersten Weiterentwicklungen in 2020, 2021 und 2022 steht nun zum 01.01.2024 die nächste Weiterentwicklung mit verschiedenen Auswirkungen auf die Praxis an. Durch das Regelwerk der Richtlinie kommen grundsätzlich vielfältige Anforderungen auf die Kliniken zu und die damit betrauten klinischen und administrativen Mitarbeiter stehen an vielen Stellen vor umfangreichen praktischen Herausforderungen. Neben den regelmäßigen (zwischenzeitlich bereits sanktionsbewährten) Nachweispflichten rückt dabei vor allem die Planung und Steuerung der Belegung und des Personaleinsatzes zunehmend in den Fokus. Obwohl voraussichtlich auch das Jahr 2024 sanktionsfrei bleiben wird, nimmt der Druck auf die Einrichtungen deutlich zu, da es seit Mitte 2023 zu umfangreichen Prüfungen durch den MD kommt (MD-QK-RL) und die Ergebnisse Einfluss auf die Budgetverhandlungen haben könnten.
In diesem Online-Seminar werden die Anforderungen der Richtlinie und die Veränderungen zum Jahreswechsel in kompakter Form vermittelt. Darauf aufbauend werden Tipps zum Umgang mit den Vorgaben in der Praxis und Anwendungsbeispiele zur notwendigen klinischen Steuerung sowie Möglichkeiten zur Belegungs- und Personaleinsatzplanung im Fokus des Seminars stehen. Die Referenten gehen dabei auch auf erste Erkenntnisse aus den MD-Prüfungen ein und überlegen gemeinsam mit Ihnen, wie eine Vorbereitung erfolgen könnte. Zudem wird praktisches Wissen zu den Budget- und Entgeltverhandlungen unter den neuen Rahmenbedingungen vermittelt.
In dem Seminar werden die für das Jahr 2024 relevanten Änderungen in der Dokumentation, Kodierung und Abrechnung im PEPP-System dargestellt.
Als ONLINE-Seminar mit ZOOM.
Die Zugangsdaten gehen Ihnen rechtzeitig vor dem Seminar zu.
Die zukünftigen Nachhaltigkeitsberichte enthalten neben Angaben zu Klima- und Umweltauswirkungen sowie CO2-Emissionen eine Reihe von Kennzahlen und Indikatoren, die auf Kriterien von Chancengleichheit, Arbeitsbedingungen und Biodiversität referenzieren, aber auch auf Fragen zu Governance und Compliance im Unternehmen abstellen. Das Seminar gibt einen Überblick zur Vorgehensweise und zu den Anforderungen und Inhalten des Nachhaltigkeitsberichtes. Es umfasst auch Hinweise zur Erstellung eines Maßnahmenplans, der Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse sowie dem Aufbau eines Nachhaltigkeitsmanagements im Krankenhaus. Zudem werden die gesetzlichen Grundlagen (CSRD, EU-Taxonomie und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) erläutert.
Mercure Hotel Saarbrücken Süd
Zinzinger Straße 9, 66117 Saarbrücken
Auch in diesem Jahr veranstaltet die KBSG ein Update-Seminar zum DRG-System im kommenden Jahr, in dem die wesentlichen Änderungen im DRG-System 2024, die Änderungen hinsichtlich der Kodierung der Leistungen sowie weitere wichtige Regelungen für das Jahr 2024 erläutert werden.
Mercure Hotel Saarbrücken Süd
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Zum 01.01.2020 löste die Richtlinie zur Personalausstattung in der Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) die Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) ab. Nach ersten Weiterentwicklungen in 2020, 2021 und 2022 steht nun zum 01.01.2024 die nächste Weiterentwicklung mit verschiedenen Auswirkungen auf die Praxis an. Durch das Regelwerk der Richtlinie kommen grundsätzlich vielfältige Anforderungen auf die Kliniken zu und die damit betrauten klinischen und administrativen Mitarbeiter stehen an vielen Stellen vor umfangreichen praktischen Herausforderungen. Neben den regelmäßigen (zwischenzeitlich bereits sanktionsbewährten) Nachweispflichten rückt dabei vor allem die Planung und Steuerung der Belegung und des Personaleinsatzes zunehmend in den Fokus. Obwohl voraussichtlich auch das Jahr 2024 sanktionsfrei bleiben wird, nimmt der Druck auf die Einrichtungen deutlich zu, da es seit Mitte 2023 zu umfangreichen Prüfungen durch den MD kommt (MD-QK-RL) und die Ergebnisse Einfluss auf die Budgetverhandlungen haben könnten.
In diesem Online-Seminar werden die Anforderungen der Richtlinie und die Veränderungen zum Jahreswechsel in kompakter Form vermittelt. Darauf aufbauend werden Tipps zum Umgang mit den Vorgaben in der Praxis und Anwendungsbeispiele zur notwendigen klinischen Steuerung sowie Möglichkeiten zur Belegungs- und Personaleinsatzplanung im Fokus des Seminars stehen. Die Referenten gehen dabei auch auf erste Erkenntnisse aus den MD-Prüfungen ein und überlegen gemeinsam mit Ihnen, wie eine Vorbereitung erfolgen könnte. Zudem wird praktisches Wissen zu den Budget- und Entgeltverhandlungen unter den neuen Rahmenbedingungen vermittelt.
Auch in diesem Jahr veranstaltet die KBSG ein Seminar zum Thema „Up to date bei Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht im Krankenhaus 2023“.
Dieses Seminar vermittelt Ihnen praxisnah die für den Jahresabschluss zum 31.12.2023 zu beachtenden Neuerungen und aktuellen Fragestellungen in der Buchhaltung, bei der Bilanzierung und Bewertung sowie bei der Aufstellung des Anhangs und des Lageberichts.
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Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz wurden Fördermittel in Höhe von 4,3 Mrd. Euro für die Beschleunigung der Digitalisierung in Krankenhäusern in Aussicht gestellt. Die Krankenhäuser haben über 6.000 Bedarfsanmeldungen zu insgesamt 11 Fördertatbeständen gestellt. Die Umsetzung der Projekte stellt sowohl die Krankenhäuser als auch die Industrie vor große Herausforderungen.
Ab dem 01.01.2025 drohen allen Krankenhäusern Sanktionen, wenn sie einige dieser digitalen Dienste bzw. Fördertatbestände nicht bereitstellen. Die dafür zu treffenden Regelungen sind Gegenstand einer Sanktionsvereinbarung, die bis 30.06.2023 zwischen DKG und GKV-Spitzenverband abzuschließen war.
Als ONLINE-Seminar mit ZOOM.
Die Zugangsdaten gehen Ihnen rechtzeitig vor dem Seminar zu.
Zugelassene Krankenhäuser sollen im Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 30.04.2024 zum Ausgleich ihrer gestiegenen Kosten für den Bezug von Erdgas, Fernwärme und Strom krankenhausindividuelle Erstattungsbeträge sowie von mittelbar durch den Anstieg der Energiepreise verursachte Kostensteigerungen krankenhausindividuelle Ausgleichszahlungen zum pauschalen Ausgleich erhalten. Für einen Teil der vorgesehenen Erstattungsbeträge ist ein Nachweisverfahren vorgesehen. Weiterhin sollen die zugelassenen Krankenhäuser unabhängig von der Höhe ihres Jahresverbrauches einheitlich unter die bereits seit dem 01.01.2023 für Industriekunden geltenden Regelungen der Gas-, Fernwärme- und Strompreisbremse fallen. Ganz aktuell sind einige Änderungen der betreffenden Gesetze in Vorbereitung. In dem Seminar erhalten Sie einen verständlichen und topaktuellen Überblick über Ihre Ansprüche aus dem Härtefallfonds sowie der Erdgas-, Wärme- und Strompreisbremse inkl. der aktuellen Gesetzesänderungen sowie Praxisempfehlungen zur Umsetzung dieser Maßnahmen.
Online-Seminar mit Zoom
Die Zugangsdaten gehen Ihnen rechtzeitig vor dem Seminar zu.
In dem Seminar werden Ihnen die aktuellen rechtlichen Grundlagen und Formulare für die Entgeltverhandlungen nach der BPflV sowie die Leistungsplanung für 2023 für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen vermittelt. Dabei werden auch Hinweise zu strukturprüfungsrelevanten OPS-Kodes gegeben und über Erfahrungen aus bisher geführten Entgeltverhandlungen berichtet.
Als ONLINE-Seminar mit ZOOM.
Die Zugangsdaten gehen Ihnen rechtzeitig vor dem Seminar zu.
Mit Blick auf die bevorstehende Erstellung des strukturierten Qualitätsberichts für das Berichtsjahr 2022 möchten wir Sie in dem Online-Seminar „Der strukturierte Qualitätsbericht des Krankenhauses für das Berichtsjahr 2022“ mit den aktuellen Anforderungen an den diesjährigen Qualitätsbericht vertraut machen sowie Hinweise zur Erstellung des Qualitätsberichts vermitteln.
Als ONLINE-Seminar mit ZOOM.
Die Zugangsdaten gehen Ihnen rechtzeitig vor der Sitzung zu.
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 29.12.2022 eine Neuregelung in § 115e SGB V („Tagesstationäre Behandlung“) aufgenommen, die es Krankenhäusern gestattet, im Einvernehmen mit den Patienten geeignete, ansonsten vollstationär erbrachte Behandlungen als sogenannte „Tagesbehandlungen“ durchzuführen. Im Zusammenhang mit der rechtsicheren Umsetzung im Krankenhaus gilt es, den Patienten entsprechend aufzuklären, beweissichere Dokumentationen vorzunehmen, dem Patienten gegenüber Hinweise zu erteilen, die Einwilligung in die tagesstationäre Behandlung einzuholen usw. Dabei sind neben den gesetzlichen Vorgaben die Inhalte der durch die Selbstverwaltung zu schließenden Vereinbarungen auf Bundesebene maßgeblich.
Im Rahmen des Seminars werden Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert, Umsetzungshinweise gegeben sowie Formulare zur Umsetzung im Krankenhaus vorgestellt.
Als ONLINE-Seminar mit ZOOM.
Die Zugangsdaten gehen Ihnen rechtzeitig vor dem Seminar zu.
beide Referentinnen Rechtsabteilung, Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz wurden neue Regelungen zur Beschleunigung der Budgetverhandlungen geschaffen. Die Verhandlungsunterlagen sind nach gestaffelten Fristen vorzulegen, ansonsten treten Sanktionen, z.B. in Form von Rechnungsabschlägen in Kraft. Zur Vorbereitung der Budgetverhandlungen für den Bereich des Krankenhausentgeltgesetzes möchten wir Sie in diesem Seminar mit den rechtlichen Grundlagen und Formularen für 2023 vertraut machen
Ort:
Online-Seminar mit Zoom
Die Zugangsdaten gehen Ihnen rechtzeitig vor dem Seminar zu.
Auch in diesem Jahr veranstaltet die KBSG ein Seminar zu den aktuellen Änderungen des EBM sowie deren Auswirkungen auf die Klinikabrechnung. Das Seminar verfolgt die folgenden Ziele:
Mercure Hotel Saarbrücken Süd, Zinzinger Straße 9, 66117 Saarbrücken
Krankenhäuser müssen bei der Beschaffung oder bei Baumaßnahmen das Vergaberecht beachten. Die Vielfältigkeit, Unübersichtlichkeit und Dynamik der zu beachtenden Normen stellen Auftraggeber bei der Gestaltung und Durchführung von Vergabeverfahren regelmäßig vor große Herausforderungen, möchten sie sich rechtssicher verhalten. In dem Seminar erhalten Sie einen praxisorientierten und aktuellen Überblick über das Vergaberecht und erfahren unter anderem, was bei Ausschreibungen zu beachten ist, welche Risiken bestehen und wie Sie diese vermeiden.
Online-Seminar mit Zoom
Die Zugangsdaten gehen Ihnen rechtzeitig vor dem Seminar zu.
Seit Januar 2023 sind sogenannte tagesstationäre Behandlungen in den Krankenhäusern möglich. Diese entsprechen einem vollstationären Aufenthalt, allerdings ohne Übernachtung. Es wird davon ausgegangen, dass bis zu 25 Prozent aller Behandlungen im Krankenhaus tagesklinisch erbracht werden könnten. Dies ist ein regelrechter Paradigmenwechsel für alle Beteiligten. Hinzu kommt die Weiterentwicklung des A(OP)-Katalogs nach § 115b SGB V um weitere operative und erstmalig auch medizinisch konservative Leistungen. Auch hier ergibt sich künftig ein enormes ambulantes Potential.
In dem Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Neuregelungen und deren Finanzierung, sowie Ansätze zu notwendigen Prozessveränderungen.
Online-Seminar mit Zoom
Die Zugangsdaten gehen Ihnen rechtzeitig vor dem Seminar zu.
Aufgrund aktueller bundespolitischer Ereignisse ist es den Referenten des o. g. Seminars leider nicht möglich, das Seminar wie geplant am 10.02.2023 abzuhalten. Es findet daher statt am
Dienstag, 07.02.2023, 9.00 bis ca. 15.30 Uhr
als Zoom-Konferenz.
In diesem Seminar bringen Sie Ihre Profi-Kenntnisse zum DRG-Fallpauschalenkatalog und den Abrechnungsbestimmungen auf den neuesten Stand. Sie erhalten Tipps zu Abrechnungsfragen, zu den Neuregelungen des MDK-Reformgesetzes, zur Umsetzung der Regelungen der Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) nach § 17c KHG, zur Abrechnung des Pflegebudgets und den Auswirkungen der Pflegeausgliederung sowie zur aktuellen BSG-Rechtsprechung zur Abrechnung und Abrechnungsprüfung.
Online-Seminar mit Zoom
Die Zugangsdaten gehen Ihnen rechtzeitig vor dem Seminar zu.
In dem Update-Seminar werden die für das Jahr 2023 relevanten Änderungen in der Dokumentation, Kodierung und Abrechnung im PEPP-System dargestellt.
Online-Seminar mit Zoom
Die Zugangsdaten gehen Ihnen rechtzeitig vor dem Seminar zu.
Zur Vorbereitung der Budgetverhandlungen für den Bereich PEPP möchten wir Sie in diesem Seminar mit den rechtlichen Grundlagen und Formularen für 2022 vertraut machen. Sofern möglich, soll auch schon ein aktueller Ausblick auf das Jahr 2023 gegeben werden.
Ort:
Online-Seminar mit Zoom
Die Zugangsdaten gehen Ihnen rechtzeitig vor dem Seminar zu.
Zum 01.01.2020 löste die Richtlinie zur Personalausstattung in der Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) die Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) ab. Nach ersten Weiterentwicklungen in 2020 und 2021 steht nun zum 01.01.2023 die nächste Weiterentwicklung mit verschiedenen Auswirkungen auf die Praxis an. Durch das Regelwerk der Richtlinie kommen grundsätzlich vielfältige Anforderungen auf die Kliniken zu und die damit betrauten klinischen und administrativen Mitarbeiter stehen an vielen Stellen vor umfangreichen praktischen Herausforderungen. Neben den regelmäßigen (sanktionsbewährten) Nachweispflichten rückt dabei vor allem die Planung und Steuerung der Belegung und des Personaleinsatzes zunehmend in den Fokus. Obwohl auch das Jahr 2023 sanktionsfrei bleiben wird, nimmt der Druck auf die Einrichtungen deutlich zu, da es spätestens ab Mitte 2023 zu umfangreichen Prüfungen durch den MD kommen wird (MD-QK-RL).
In diesem Online-Seminar werden die Anforderungen der Richtlinie und die Veränderungen zum Jahreswechsel in kompakter Form vermittelt. Darauf aufbauend werden Tipps zum Umgang mit den Vorgaben in der Praxis und Anwendungsbeispiele zur notwendigen klinischen Steuerung sowie Möglichkeiten zur Belegungs- und Personaleinsatzplanung im Fokus des Seminars stehen. Zudem wird praktisches Wissen zu den Budget- und Entgeltverhandlungen unter den neuen Rahmenbedingungen vermittelt.
Dienstag, 22.11.2022, 09:00 – 12:30 Uhr
Mittwoch, 14.12.2022, 12:30 – 16:00 Uhr
Online-Seminar mit Zoom
Die Zugangsdaten gehen Ihnen rechtzeitig vor dem Seminar zu.
Die Referenten sind Herausgeber eines Fachbuchs zur Finanzierung von Psych-Einrichtungen, sowie des Praxishandbuchs zur PPP-RL
Zum 01.01.2020 löste die Richtlinie zur Personalausstattung in der Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) die Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) ab. Nach ersten Weiterentwicklungen in 2020 und 2021 steht nun zum 01.01.2023 die nächste Weiterentwicklung mit verschiedenen Auswirkungen auf die Praxis an. Durch das Regelwerk der Richtlinie kommen grundsätzlich vielfältige Anforderungen auf die Kliniken zu und die damit betrauten klinischen und administrativen Mitarbeiter stehen an vielen Stellen vor umfangreichen praktischen Herausforderungen. Neben den regelmäßigen (sanktionsbewährten) Nachweispflichten rückt dabei vor allem die Planung und Steuerung der Belegung und des Personaleinsatzes zunehmend in den Fokus. Obwohl auch das Jahr 2023 sanktionsfrei bleiben wird, nimmt der Druck auf die Einrichtungen deutlich zu, da es spätestens ab Mitte 2023 zu umfangreichen Prüfungen durch den MD kommen wird (MD-QK-RL).
In diesem Online-Seminar werden die Anforderungen der Richtlinie und die Veränderungen zum Jahreswechsel in kompakter Form vermittelt. Darauf aufbauend werden Tipps zum Umgang mit den Vorgaben in der Praxis und Anwendungsbeispiele zur notwendigen klinischen Steuerung sowie Möglichkeiten zur Belegungs- und Personaleinsatzplanung im Fokus des Seminars stehen. Zudem wird praktisches Wissen zu den Budget- und Entgeltverhandlungen unter den neuen Rahmenbedingungen vermittelt.
Dienstag, 22.11.2022, 09:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag, 15.12.2022, 09:00 – 12:30 Uhr
Online-Seminar mit Zoom
Die Zugangsdaten gehen Ihnen rechtzeitig vor dem Seminar zu.
Die Referenten sind Herausgeber eines Fachbuchs zur Finanzierung von Psych-Einrichtungen, sowie des Praxishandbuchs zur PPP-RL
Zur Vorbereitung der Budgetverhandlungen für den Bereich Krankenhausentgeltgesetz möchten wir Sie in diesem Seminar mit den rechtlichen Grundlagen und Formularen für 2022 vertraut machen und geben einen Ausblick auf die Budgetverhandlungen 2023 nach den geplanten Änderungen durch das Krankenhauspflegeentgeltgesetz.
Dabei wird insbesondere auf die aktuellen Vereinbarungen der Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene (DKG/GKV-SV) zur Pflegebudgetverhandlung, den Ganzjahresausgleich sowie auf die geplanten Änderungen die Entgeltverhandlungen durch das Krankenhauspflegeentgeltgesetz eingegangen.
Online-Seminar mit Zoom
Auch in diesem Jahr veranstaltet die KBSG ein Update-Seminar zum DRG-System im kommenden Jahr, in dem die wesentlichen Änderungen im DRG-System 2023, die Änderungen hinsichtlich der Kodierung der Leistungen sowie weitere wichtige Regelungen für das Jahr 2023 erläutert werden.
Mercure Hotel Saarbrücken Süd
Zinzinger Straße 9, 66117 Saarbrücken
Durch das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) wurde ein neuer Anspruch gesetzlich Krankenversicherter auf Übergangspflege im Krankenhaus umgesetzt. Gemäß § 39e SGB V besteht ein Anspruch auf Übergangspflege, wenn im unmittelbaren Anschluss an eine Krankenhausbehandlung erforderliche Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Pflegeleistungen nach dem SGB XI nicht oder nur unter erheblichem Aufwand erbracht werden können.
In dem Online-Seminar werden sowohl die gesetzlichen Voraussetzungen zur Erbringung von Leistungen der Übergangspflege und die Inhalte der auf Bundesebene geschlossenen Dokumentationsvereinbarung als auch die auf Landesebene getroffene Vergütungsvereinbarung dargestellt. Weiterhin wird aus Sicht der Krankenhauspraxis vorgestellt, wie die Übergangspflege dort implementiert wurde, welche Schnittstellen zwischen Station, Sozialdienst und Verwaltung geschaffen wurden und wie die Vorgaben der Dokumentationsvereinbarung in der Praxis umgesetzt werden.
Online-Seminar mit Zoom
Die Zugangsdaten gehen Ihnen rechtzeitig vor dem Seminar zu.
Auch in diesem Jahr veranstaltet die KBSG ein Seminar zum Thema „Up to date bei Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht im Krankenhaus 2022“.
Dieses Seminar vermittelt Ihnen praxisnah die für den Jahresabschluss zum 31.12.2022 zu beachtenden Neuerungen und aktuellen Fragestellungen in der Buchhaltung, bei der Bilanzierung und Bewertung sowie bei der Aufstellung des Anhangs und des Lageberichts.
Mercure Hotel Saarbrücken Süd
Zinzinger Straße 9, 66117 Saarbrücken
Zum 01.01.2020 löste die Richtlinie zur Personalausstattung in der Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) die Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) ab. Nach ersten Weiterentwicklungen in 2020 und 2021 steht nun zum 01.01.2023 die nächste Weiterentwicklung mit verschiedenen Auswirkungen auf die Praxis an. Durch das Regelwerk der Richtlinie kommen grundsätzlich vielfältige Anforderungen auf die Kliniken zu und die damit betrauten klinischen und administrativen Mitarbeiter stehen an vielen Stellen vor umfangreichen praktischen Herausforderungen. Neben den regelmäßigen (sanktionsbewährten) Nachweispflichten rückt dabei vor allem die Planung und Steuerung der Belegung und des Personaleinsatzes zunehmend in den Fokus. Obwohl auch das Jahr 2023 sanktionsfrei bleiben wird, nimmt der Druck auf die Einrichtungen deutlich zu, da es spätestens ab Mitte 2023 zu umfangreichen Prüfungen durch den MD kommen wird (MD-QK-RL).
In diesem Online-Seminar werden die Anforderungen der Richtlinie und die Veränderungen zum Jahreswechsel in kompakter Form vermittelt. Darauf aufbauend werden Tipps zum Umgang mit den Vorgaben in der Praxis und Anwendungsbeispiele zur notwendigen klinischen Steuerung sowie Möglichkeiten zur Belegungs- und Personaleinsatzplanung im Fokus des Seminars stehen. Zudem wird praktisches Wissen zu den Budget- und Entgeltverhandlungen unter den neuen Rahmenbedingungen vermittelt.
Mittwoch, 14.12.2022, 12:30 – 16:00 Uhr
Donnerstag, 15.12.2022, 09:00 – 12:30 Uhr
Online-Seminar mit Zoom
Die Zugangsdaten gehen Ihnen rechtzeitig vor dem Seminar zu.
Die Referenten sind Herausgeber eines Fachbuchs zur Finanzierung von Psych-Einrichtungen, sowie des Praxishandbuchs zur PPP-RL
Mit der Einführung des Entlassmanagements nach § 39 Abs. 1a SGB V hat der Gesetzgeber Krankenhäuser dazu ermächtigt, im Rahmen der Entlassung ihrer Patienten diese auch mit den notwendigen Verordnungen von Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln usw. auszustatten, sofern dies erforderlich ist, um Versorgungsbrüche zu verhindern. Die Wahrnehmung dieses Verordnungsrechts ist an strenge normative Voraussetzungen gebunden, deren Überschreiten zu teilweise nicht unerheblichen Sanktionen führen können. Um solche zu vermeiden, werden in diesem Online-Seminar der Umfang des Verordnungsrechts und dessen Grenzen erläutert, um eine wirtschaftliche Verordnungsweise sicherzustellen.
Als ONLINE-Seminar mit ZOOM.
Die Zugangsdaten gehen Ihnen rechtzeitig vor dem Seminar zu.
Kurse im Strahlenschutz für Ärzte
zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik gemäß Röntgenverordnung.
Die Krankenhaus Beratungs- und Seminargesellschaft mbH veranstaltet im Jahr 2022 in Zusammenarbeit mit den Universitätskliniken des Saarlandes folgenden Strahlenschutzkurs:
Gemäß § 9 Abs. 3 der Abfallbeauftragtenverordnung müssen Abfallbeauftragte durch geeignete Fortbildung über den für ihre Tätigkeit notwendigen aktuellen Wissensstand verfügen. Dazu hat der zur Bestellung Verpflichtete sicherzustellen, dass der Abfallbeauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an von der zuständigen Behörde anerkannten Lehrgängen teilnimmt. Um dieser Fortbildungsverpflichtung nachkommen zu können, bietet die KBSG eine Fortbildungsveranstaltung für die Abfallbeauftragten von Krankenhäusern an. Die Fortbildungsveranstaltung ist von der zuständigen Behörde (Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz) als Fortbildung nach Abfallbeauftragtenverordnung anerkannt.
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Zinzinger Straße 9, 66117 Saarbrücken
Nachdem das zunächst für den 16.03.2022 terminierte Seminar zu den aktuellen Änderungen des EBM sowie deren Auswirkungen auf die Klinikabrechnung.aufgrund einer Erkrankung der Referentin abgesagt werden musste, findet dies nun als Präsenzseminar am 19.10.2022 statt.
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Die Krankenhaus Beratungs- und Seminargesellschaft mbH veranstaltet im Jahr 2022 in Zusammenarbeit mit den Universitätskliniken des Saarlandes folgenden Strahlenschutzkurs:
Die Krankenhaus Beratungs- und Seminargesellschaft mbH veranstaltet im Jahr 2022 in Zusammenarbeit mit den Universitätskliniken des Saarlandes folgenden Strahlenschutzkurs:
Das Thema Datenschutz genießt nach wie vor größte Aufmerksamkeit. Ständig gibt es neue Vorgaben, die im Krankenhaus umzusetzen sind. So sind aktuell etwa die durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht entstandenen Pflichten, Neuerungen durch die ePA sowie in Kürze durch das neue Ehegattennotvertretungsrecht umzusetzen.
In diesem Seminar erhalten Sie kompakt und praxisbezogen alle Informationen, um datenschutzrechtliche Vorgaben rechtssicher umzusetzen.
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Die KBSG plant für diesen Sommer ein Seminar "Cleveres Officemanagement" mit Claudia Marbach. Für alle Assistentinnen und Sekretariatskräfte, die 2022 digital durchstarten und auf dem Laufenden sein möchten.
Das Seminar ist ausgebucht - Warteliste möglich
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Mit Blick auf die bevorstehende Erstellung des strukturierten Qualitätsberichtes für das Berichtsjahr 2021 laden wir Sie herzlich zu einem Online Seminar ein, in dem Ihnen die aktuellen Anforderungen an den diesjährigen Qualitätsbericht vorgestellt sowie Hinweise zur Erstellung des Qualitätsberichtes vermittelt werden.
Als ONLINE-Seminar mit ZOOM.
Die Zugangsdaten gehen Ihnen rechtzeitig vor der Sitzung zu.
Am 1. Januar 2022 ist die „elektronische-Vorgangsübermittlungs-Vereinbarung“ (eVV) in Kraft getreten, die die Krankenhäuser zur elektronischen Übermittlung von Dokumenten im Zuge von Abrechnungsprüfungen an den (Medizinischen Dienst (MD) verpflichtet. Sie enthält Regelung zu Art und Form der Übermittlung, die über ein Web-Portal erfolgen soll, für das sich die Krankenhäuser bis zum 1. Juni 2022 registrieren müssen. Da die Umsetzung für Krankenhäuser eine große Herausforderung darstellen, bieten wir kurzfristig ein Online-Seminar an, in dem u.a. Hinweise zur Nutzung des Web-Portals sowie zur Klassifizierung der zu übermittelnden Dokumente nach den Anforderungen der „Klinische Dokumentenklassen-Liste“ (KDL) gegeben werden sollen.
Als ONLINE-Seminar mit ZOOM.
Die Zugangsdaten gehen Ihnen rechtzeitig vor der Sitzung zu.
Die Krankenhaus Beratungs- und Seminargesellschaft mbH veranstaltet im Jahr 2022 in Zusammenarbeit mit den Universitätskliniken des Saarlandes folgenden Strahlenschutzkurs:
ONLINE-Seminar mit ZOOM.
Die Zugangsdaten gehen Ihnen rechtzeitig vor der Sitzung zu.
Die Krankenhaus Beratungs- und Seminargesellschaft mbH veranstaltet im Jahr 2022 in Zusammenarbeit mit den Universitätskliniken des Saarlandes folgenden Strahlenschutzkurs:
Dieses Seminar informiert Sie vollumfänglich und erläutert die Einzelheiten verständlich. Außerdem bekommen Sie einen Einblick in die Prozessstrukturen eines erfolgreichen MD-Managements unter Berücksichtigung der Prüfverfahrensvereinbarung. Wie können Sie aus den Fallprüfungen wichtige Erkenntnisse für das eigene Fallmanagement gewinnen? Zudem werden anhand der aktuellen Rechtsprechung strategische Fragen der Erlössicherung diskutiert.
ONLINE-Seminar mit ZOOM.
Die Zugangsdaten gehen Ihnen rechtzeitig vor der Sitzung zu.
Nachdem die EU die sog. Whistleblower-Richtlinie ([EU] 2019/1937) verabschiedet hat, die seit dem 26.11.2019 in Kraft ist, muss der nationale Gesetzgeber diese bis zum 17.12.2021 in deutsches Recht umsetzen. Hierzu liegt ein Entwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) für ein Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchGE) vor. Dieser geht weit über die Inhalte der Whistleblower-Richtlinie hinaus und erstreckt die Pflicht, ein Meldesystem einzurichten, auch auf die Meldung von Verstößen gegen nahezu jegliches nationales Recht. Eine Verpflichtung zur Einrichtung eines Meldesystems nach den Vorgaben des Europäischen Gesetzgebers ist in einem ersten Schritt für alle Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigen vorgesehen. Insoweit besteht für die meisten Krankenhäuser Handlungsbedarf.
In diesem Seminar werden Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen der Richtlinie, sowie der Gesetzentwurf des sogenannten Hinweisgeberschutzgesetzes dargestellt. Unter anderem wird aufgezeigt, auf welche Art und Weise ein Hinweisgebersystem implementiert werden kann und damit einhergehend, welche technischen und materiell-rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um die Vertraulichkeit des Hinweises sicherzustellen. Zugleich sollen durch das Seminar Grundzüge zur Implementierung eines Compliance Management Systems unter besonderer Berücksichtigung der damit einhergehenden Einrichtung eines Meldekanals dargestellt werden. Im Weiteren soll aufgezeigt werden, dass insbesondere unter Hinweis auf die jüngste Rechtsprechung, die Einrichtung von Compliance Maßnahmen zu den grundlegenden Pflichten der für das Unternehmen Verantwortlichen unter dem Gesichtspunkt ordnungsgemäßer Unternehmensführung zählt.
ONLINE-Seminar mit ZOOM.
Die Zugangsdaten gehen Ihnen rechtzeitig vor der Sitzung zu.
In dem Seminar werden die für das Jahr 2022 relevanten Änderungen in der Dokumentation, Kodierung und Abrechnung im PEPP-System dargestellt.
Als ONLINE-Seminar mit ZOOM.
Die Zugangsdaten gehen Ihnen rechtzeitig vor der Sitzung zu.
Online-Seminar
die beiden Autoren des Praxishandbuchs zur PPP-RL
Auch in diesem Jahr veranstaltet die KBSG ein Seminar zum Thema „Up to date bei Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht im Krankenhaus 2021“.
Dieses Seminar vermittelt Ihnen praxisnah die für den Jahresabschluss zum 31.12.2021 zu beachtenden Neuerungen und aktuellen Fragestellungen in der Buchhaltung, bei der Bilanzierung und Bewertung sowie bei der Aufstellung des Anhangs und des Lageberichts.
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Prof. Dr. Volker Penter, Diplom-Ingenieurökonom Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Partner - Niederlassungsleiter - Leiter Healthcare, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Auch in diesem Jahr veranstaltet die KBSG ein Update-Seminar zum DRG-System im kommenden Jahr, in dem die wesentlichen Änderungen im DRG-System 2022, die Änderungen hinsichtlich der Kodierung der Leistungen sowie die wichtigsten Abrechnungsbestimmungen erläutert werden.
Mercure Hotel Saarbrücken Süd
Zinzinger Straße 9, 66117 Saarbrücken
Kurse im Strahlenschutz für Ärzte
zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik gemäß Röntgenverordnung.
Die Krankenhaus Beratungs- und Seminargesellschaft mbH veranstaltet im Jahr 2021 in Zusammenarbeit mit den Universitätskliniken des Saarlandes folgenden Strahlenschutzkurs:
Auch in diesem Jahr veranstaltet die KBSG ein Seminar zur Vorbereitung der Budgetverhandlungen nach BPflV.
ONLINE-Seminar
Zur Vorbereitung der Budgetverhandlungen für den Bereich Krankenhausentgeltgesetz möchten wir Sie in diesem Seminar mit den rechtlichen Grundlagen und Formularen für 2021 vertraut machen.
Dabei wird insbesondere auf die aktuellen Empfehlungen und Vereinbarungen der Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene (DKG/GKV-SV) zur Pflegepersonalkostenabgrenzung, zum Ganzjahresausgleich sowie zu Corona-Mehrkostenzuschlägen eingegangen.
Ort:
Online-Seminar mit Zoom
Andreas Wermter, Geschäftsführer, Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e. V.
Jürgen Burger, stv. Geschäftsführer, Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e. V.
Julia Demming, Referentin, Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e. V.
Jörg Dirbach, Referent, Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e. V.
Franziska Herrmann, Referentin, Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e. V.
Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben sich auf eine Vereinbarung nach § 21 Absatz 10 KHG über den Ausgleich eines aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 entstandenen Erlösrückgangs für das laufende Jahr 2021 (Corona-Ausgleichsvereinbarung 2021) verständigt. Die Höhe des Ausgleichssatzes für einen im Jahr 2021 aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 entstandenen Erlösrückgang unterliegt einem besonderen Bewertungsansatz.
Krankenhäuser, die im Jahr 2021 Abschlagszahlungen gem. COVID-19-Abschlagszahlungsvereinbarung in Anspruch genommen haben, sind gem. § 1 Abs. 3 Covid-19-Abschlagszahlungsvereinbarung dazu verpflichtet, den Ausgleich gem. Corona-Ausgleichsvereinbarung 2021 durchzuführen.
Zudem hat die Ermittlung des Ausgleichs bereits bei der Erstellung der Wirtschaftspläne für das Jahr 2022 Relevanz.
In diesem Seminar erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Ermittlung dieses Erlösausgleichs.
ONLINE-Seminar mit ZOOM.
Die Zugangsdaten gehen Ihnen rechtzeitig vor der Sitzung zu.
Michael Draheim
Referent, Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V., Dezernat Krankenhausfinanzierung und -planung
Die Krankenhaus Beratungs- und Seminargesellschaft mbH veranstaltet im Jahr 2020 in Zusammenarbeit mit den Universitätskliniken des Saarlandes folgende Strahlenschutzkurse:
Im Jahr 2021 müssen alle Krankenhäuser Strukturprüfungen beim Medizinischen Dienst beantragen, denn ab 2022 dürfen nur noch geprüfte und bestätigte Komplexbehandlungen abgerechnet werden. So regelt es der im Rahmen des MDK-Reformgesetzes neu gefasste § 275d SGB V. Ebenfalls ist bei Nichtbestehen der Strukturprüfung mit einer Relevanz für Abrechnungen bereits im Jahr 2021 bzw. mit Rückforderungen der Krankenkassen zu rechnen. Die wirtschaftlichen Folgen eines solchen negativen Ergebnisses können für Krankenhäuser schwer bis existenzbedrohend sein.
In diesem Seminar werden Ihnen der Umgang mit der vom MDS erlassenen Richtlinie „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V" (StrOPS-Richtlinie) und dem Begutachtungsleitfaden des MDS vermittelt. Gleichzeitig erfolgt anhand von Fallbeispielen aus der Praxis eine gezielte Auseinandersetzung mit unbestimmten Rechtsbegriffen und Problemen bei Antragstellung und Vorbereitung der Begutachtung.
Mercure Hotel Saarbrücken Süd
Zinzinger S