Nach Verzögerungen ist das „Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz“ (Krankenhaustransparenzgesetz) am 28.03.2024 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz soll ein interaktiver, leicht verständlicher und online verfügbarer Krankenhaus-Atlas herausgegeben werden. Dieser soll Patientinnen und Patienten über das Leistungsangebot der Krankenhausstandorte ab dem 01.05.2024 informieren. Dazu haben Krankenhäuser vierteljährlich und jährlich, umfangreiche zusätzliche (Personal-)Daten an das InEK und das IQTIG übermitteln. Die Nichtübertragung, sowie Inkonsistenzen der Daten lösen jeweils erhebliche Sanktionen aus. Der Gesetzgeber nimmt die Krankenhausleitungen hierbei auch erstmals persönlich in die Pflicht.
In dem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die Neuregelungen, sowie Ansätze zu notwendigen Prozessveränderungen, um bereits jetzt die Vorbereitungen zu treffen.
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Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz wurde die Einführung der PPR 2.0 als neues Personalbemessungsinstrument mit patientenzentrierter Zuordnung in minutenbasierte Leistungsstufen beschlossen. Die Umsetzung der PPR 2.0 erfolgt in drei Stufen. Seit 2023 läuft die Erprobungsphase in einer repräsentativen Auswahl von Krankenhäusern mit verpflichtender Teilnahme. Im Rahmen der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) werden erstmals Vorgaben zur Ermittlung der Anzahl der eingesetzten und der auf der Grundlage des Pflegebedarfs einzusetzenden Pflegekräfte ab 2024 erlassen. Während einer Konvergenzphase sollen dann schrittweise Grenzen festgelegt und Sanktionen bei Unterschreitung eingeführt werden.
In diesem Seminar erfahren Sie, was über die Einführung der PPR 2.0 bisher bekannt ist und wie Sie praktisch mit der Einführung im Klinikalltag umgehen können. Zusätzlich wird erarbeitet, welche gesetzlichen Vorgaben für die Pflege gelten und wie sich das auf den Klinikalltag auswirkt. Die aktuellen Entwicklungen werden mit den bisherigen Vorgaben in Einklang gebracht und miteinander diskutiert. Welche Auswirkungen haben diese Vorgaben für das Pflegemanagement im Krankenhaus? Kommt es tatsächlich zu einer Entlastung der Pflegekräfte? Kann die neue Personalbemessung die Situation in den Krankenhäusern nachhaltig verbessern? Wie verträgt sich die verpflichtende Einführung von einer Personalbemessung mit Vorgaben aus den Tarifverträgen? Wie ist sie praktisch umsetzbar?
Das Pflegecontrolling bekommt eine Schlüsselrolle im Krankenhaus und muss durch die weiter zunehmende Transparenz nach außen und innen gut aufgestellt sein und in enger Kooperation mit anderen Abteilungen im Krankenhaus zusammenarbeiten. Wie kann das gelingen? Neben dem Aufzeigen von Best Practices bietet sich Gelegenheit für Fragen und den Austausch untereinander. Ein aktives Beteiligen der Teilnehmer ist ausdrücklich gewünscht.
Mercure Hotel Saarbrücken Süd
Zinzinger Straße 9, 66117 Saarbrücken
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Mit Blick auf die bevorstehende Erstellung des strukturierten Qualitätsberichts für das Berichtsjahr 2023 möchten wir Sie in dem Online-Seminar „Der strukturierte Qualitätsbericht des Krankenhauses für das Berichtsjahr 2023“ mit den aktuellen Anforderungen an den diesjährigen Qualitätsbericht vertraut machen sowie Hinweise zur Erstellung des Qualitätsberichts vermitteln.
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Gemäß § 9 Abs. 3 der Abfallbeauftragtenverordnung müssen Abfallbeauftragte durch geeignete Fortbildung über den für ihre Tätigkeit notwendigen aktuellen Wissensstand verfügen. Dazu hat der zur Bestellung Verpflichtete sicherzustellen, dass der Abfallbeauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an von der zuständigen Behörde anerkannten Lehrgängen teilnimmt. Um dieser Fortbildungsverpflichtung nachkommen zu können, bietet die KBSG eine Fortbildungsveranstaltung für die Abfallbeauftragten von Krankenhäusern an. Die Fortbildungsveranstaltung ist von der zuständigen Behörde (Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz) als Fortbildung nach Abfallbeauftragtenverordnung anerkannt.
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Die Referenten sind Herausgeber eines Fachbuchs zur Finanzierung von Psych-Einrichtungen, sowie des Praxishandbuchs zur PPP-RL
In dem Seminar werden die für das Jahr 2025 relevanten Änderungen in der Dokumentation, Kodierung und Abrechnung im PEPP-System dargestellt.
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