Gemäß § 9 Abs. 3 der Abfallbeauftragtenverordnung müssen Abfallbeauftragte durch geeignete Fortbildung über den für ihre Tätigkeit notwendigen aktuellen Wissensstand verfügen. Dazu hat der zur Bestellung Verpflichtete sicherzustellen, dass der Abfallbeauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an von der zuständigen Behörde anerkannten Lehrgängen teilnimmt. Um dieser Fortbildungsverpflichtung nachkommen zu können, bietet die KBSG eine Fortbildungsveranstaltung für die Abfallbeauftragten von Krankenhäusern an. Die Fortbildungsveranstaltung ist von der zuständigen Behörde (Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz) als Fortbildung nach Abfallbeauftragtenverordnung anerkannt.
Mercure Hotel Saarbrücken Süd
Zinzinger Straße 9, 66117 Saarbrücken
Auch in diesem Jahr veranstaltet die KBSG ein Update-Seminar zum DRG-System im kommenden Jahr, in dem die wesentlichen Änderungen im DRG-System 2025, die Änderungen hinsichtlich der Kodierung der Leistungen sowie weitere wichtige Regelungen für das Jahr 2025 erläutert werden.
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Online-Seminar mit Zoom
Die Zugangsdaten gehen Ihnen rechtzeitig vor dem Seminar zu.
Die Referenten sind Herausgeber eines Fachbuchs zur Finanzierung von Psych-Einrichtungen, sowie des Praxishandbuchs zur PPP-RL
In dem Seminar werden die für das Jahr 2025 relevanten Änderungen in der Dokumentation, Kodierung und Abrechnung im PEPP-System dargestellt.
Als ONLINE-Seminar mit ZOOM.
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