Am 01.10.2017 ist der Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement nach § 39 Absatz 1 a Satz 9 SGB V in Kraft getreten. Seit dem sind die G-BA Richtlinien zur Verordnung von Arzneimitteln, häuslicher Krankenpflege, Sozioherapie, Heil- und Hilfsmitteln und zum Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu beachten. Was verordnende Ärzte zu beachten haben, erfahren Sie in diesem Seminar.
Mercure Hotel Saarbrücken Süd
Zinzinger Straße 9, 66117 Saarbrücken