Mit der Einführung des Entlassmanagements nach § 39 Abs. 1a SGB V hat der Gesetzgeber Krankenhäuser dazu ermächtigt, im Rahmen der Entlassung ihrer Patienten diese auch mit den notwendigen Verordnungen von Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln usw. auszustatten, sofern dies erforderlich ist, um Versorgungsbrüche zu verhindern. Die Wahrnehmung dieses Verordnungsrechts ist an strenge normative Voraussetzungen gebunden, deren Überschreiten zu teilweise nicht unerheblichen Sanktionen führen können. Um solche zu vermeiden, werden in diesem Online-Seminar der Umfang des Verordnungsrechts und dessen Grenzen erläutert, um eine wirtschaftliche Verordnungsweise sicherzustellen.
Als ONLINE-Seminar mit ZOOM.
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