Gemäß § 9 Abs. 3 der Abfallbeauftragtenverordnung müssen Abfallbeauftragte durch geeignete Fortbildung über den für ihreTätigkeit notwendigen aktuellen Wissensstand verfügen. Dazu hat der zur Bestellung Verpflichtete sicherzustellen, dass der Abfallbeauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an von der zuständigen Behörde anerkannten Lehrgängen teilnimmt. Um dieser Fortbildungsverpflichtung nachkommen zu können, bietet die KBSG eine Fortbildungsveranstaltung für die Abfallbeauftragten von Krankenhäusern an. Die Anerkennung der Fortbildungsveranstaltung wird bei der zuständigen Behörde (Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz) beantragt.
Termin:
Freitag, 16.11.2020 – 09:00 bis ca. 17:00 Uhr
Mercure Hotel Saarbrücken Süd
Zinzinger Straße 9, 66117 Saarbrücken