Durch das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) wurde ein neuer Anspruch gesetzlich Krankenversicherter auf Übergangspflege im Krankenhaus umgesetzt. Gemäß § 39e SGB V besteht ein Anspruch auf Übergangspflege, wenn im unmittelbaren Anschluss an eine Krankenhausbehandlung erforderliche Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Pflegeleistungen nach dem SGB XI nicht oder nur unter erheblichem Aufwand erbracht werden können.
In dem Online-Seminar werden sowohl die gesetzlichen Voraussetzungen zur Erbringung von Leistungen der Übergangspflege und die Inhalte der auf Bundesebene geschlossenen Dokumentationsvereinbarung als auch die auf Landesebene getroffene Vergütungsvereinbarung dargestellt. Weiterhin wird aus Sicht der Krankenhauspraxis vorgestellt, wie die Übergangspflege dort implementiert wurde, welche Schnittstellen zwischen Station, Sozialdienst und Verwaltung geschaffen wurden und wie die Vorgaben der Dokumentationsvereinbarung in der Praxis umgesetzt werden.
Online-Seminar mit Zoom
Die Zugangsdaten gehen Ihnen rechtzeitig vor dem Seminar zu.