Krankenhäuser sind nach § 59 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) in Verbindung mit § 1 der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (AbfBetrbVO) verpflichtet, einen Betriebsbeauftragten für Abfall zu bestellen, der Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen muss. In Anlehnung an die Fünfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (BImSchV) sollte diese Fachkunde mindestens alle zwei Jahre aktualisiert werden, auch vor dem Hintergrund, dass die rechtlichen Grundlagen einer ständigen Änderung unterliegen. Die Fortbildungsveranstaltung für Abfallbeauftragte in Krankenhäusern der KBSG in Krankenhäusern trägt dieser Forderung Rechnung und informiert über gesetzliche Neuerungen und aktuelle Entwicklungen im Abfallrecht sowie über Rechte, Pflichten und Haftung des Betriebsbeauftragten für Abfall.
Das Seminar findet statt am
Montag, 07.11.2016, 9.00 bis ca. 17.00 Uhr,
Mercure Hotel Saarbrücken Süd,
Zinzinger Straße 9, 66117 Saarbrücken.
Als Referent steht Herr Dr. Jörg Romanski, Umweltberatung Romanski, zur Verfügung.