Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz wurden Fördermittel in Höhe von 4,3 Mrd. Euro für die Beschleunigung der Digitalisierung in Krankenhäusern in Aussicht gestellt. Die Krankenhäuser haben über 6.000 Bedarfsanmeldungen zu insgesamt 11 Fördertatbeständen gestellt. Die Umsetzung der Projekte stellt sowohl die Krankenhäuser als auch die Industrie vor große Herausforderungen.
Ab dem 01.01.2025 drohen allen Krankenhäusern Sanktionen, wenn sie einige dieser digitalen Dienste bzw. Fördertatbestände nicht bereitstellen. Die dafür zu treffenden Regelungen sind Gegenstand einer Sanktionsvereinbarung, die bis 30.06.2023 zwischen DKG und GKV-Spitzenverband abzuschließen war.
Führungskräfte und Mitarbeitende von Krankenhäusern, insbesondere aus Geschäftsführung sowie dem Bereich der IT
Als ONLINE-Seminar mit ZOOM.
Die Zugangsdaten gehen Ihnen rechtzeitig vor dem Seminar zu.
bis spätestens 01.09.2023
210,00 Euro (inkl. MwSt)
(inkl. Tagungsunterlagen als PDF-Datei)