15/2021 am 14. Dezember 2021
Inhalt
- Grundzüge über die Einrichtung eines Compliance Management Systems
- Einzelheiten zur Implementierung eines Hinweisgebersystems
- An wen richtet sich das Gesetz?
- Wer kann sich als Hinweisgeber auf das Gesetz berufen?
- Welche Hinweise werden durch das Gesetz geschützt?
- Welche Voraussetzungen werden durch die Richtlinie bzw. das Gesetz an das Unternehmen gestellt?
- Unterschiede zwischen interner und externer Meldestelle
- Welche Sanktionen drohen bei nicht Einrichtung eines Meldekanals?
- Inwieweit haftet der Geschäftsführer bzw. Verantwortliche des Unternehmens im Falle unterlassener Maßnahmen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft? (Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensführung)
Referent:
- RA Prof. Dr. Martin Spaetgens
Fachanwalt für Medizinrecht, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Spaetgens Rechtsanwälte PartGmbB, Trier
Zielgruppe:
Geschäftsführer/-innen, Mitarbeiter/-innen von Rechtsabteilungen, Compliance-Beauftragte
Ort:
Als ONLINE-Seminar mit ZOOM.
Die Zugangsdaten gehen Ihnen rechtzeitig vor der Sitzung zu.
Anmeldung:
bis spätestens 30.11.2021
Teilnahmegebühr:
100,00 Euro (inkl. MwSt)
(inkl. Tagungsunterlagen als pdf)
- bei Anmeldung von 2 Teilnehmern 10 % Rabatt
- bei Anmeldung von 3 bis 5 Teilnehmern 15 % Rabatt
- bei Anmeldung von mehr als 5 Teilnehmern 20 % Rabatt