04/2019 am 20. Februar 2019
Inhalt:
- Rechtliche Rahmenbedingungen / Pflegepersonalstärkungsgesetz
- Leistungsplanung nach den AEB-Vorgaben
- Rechtsprechung und Schiedsstellenentscheidungen
- Erlösberechnung
- Finanzierung von Mehrleistungen/Fixkostendegressionsabschlag (FDA)
- Ermittlung von Zu- und Abschlägen, z. B. Pflegezuschlag, Pflegeförderprogramm, G-BA-Zuschlag, Zuschlag für besondere Aufgaben, Sicherstellungszuschlag
- Mindestmengen
- Erlösausgleiche
- Rechtschutz
Referenten:
-
Marten Bielefeld
Niedersächsische Krankenhausgesellschaft e. V.
-
Dr. Thomas Bohle
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht,
DIERKS + BOHLE Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Zielgruppe:
- Führungskräfte und Mitarbeiter von Krankenhäusern,
insbesondere aus dem Finanz- und Rechnungswesen
Zertifizierung
Das Seminar ist mit acht Fortbildungspunkten bei der Ärztekammer des Saarlandes zertifiziert.
Ort:
Mercure Hotel Saarbrücken Süd
Zinzinger Straße 9, 66117 Saarbrücken
Anmeldung:
bis spätestens 06.02.2019
Teilnahmegebühr:
345,00 Euro (inkl. MWSt)
(inkl. Tagungsunterlagen, Tagungsgetränke, Mittags- und Kaffepausen)
- bei Anmeldung von 2 Teilnehmern 10 % Rabatt
- bei Anmeldung von 3 bis 5 Teilnehmern 15 % Rabatt
- bei Anmeldung von mehr als 5 Teilnehmern 20 % Rabatt
Die Mindesteilnehmerzahl für das Seminar beträgt 15 Personen. Sofern diese Teilnehmerzahl nicht erreicht wird, behalten wir uns vor, das Seminar kurzfristig abzusagen.