10/2016 am 05. Oktober 2016
Referenten:
- Dr. Thomas Bohle,
Fachanwalt für Medizinrecht und Arbeitsrecht - Dr. Daniel Geiger,
Rechtsanwalt, Mediator, Fachanwalt für Medizinrecht,
beide Dierks und Bohle Rechtsanwälte Partnerschaft mbH, Berlin
Inhalt:
- Gesundheitsrechtliche Rahmenbedingungen für Kooperationen von Krankenhäusern mit anderen Leistungserbringern
(Dr. Thomas Bohle) - Zusammenarbeit mit anderen Krankenhäusern
- Zusammenarbeit mit (Vertrags-) Ärzten
- Zusammenarbeit mit Sanitätshäusern
- Zusammenarbeit mit Apotheken
Strafrechtliche Rahmenbedingungen für Kooperationen im Gesundheitswesen
(Dr. Daniel Geiger) - Die Korruptionsdelikte des Strafgesetzbuches
- Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
- Wer haftet?
- Kooperationen zwischen Krankenhäusern und der Pharma- und Medizinprodukteindustrie (Dr. Daniel Geiger)
- Klinische Prüfungen und nichtinterventionelle Studien
- Fortbildungssponsoring
- Beraterverträge, Referentenverträge
- Geschenke, Werbemittel, Zuwendungen
- Status des Honorarkooperationsarztes im Krankenhaus unter dem Blickwinkel des
§ 266a StGB
(Dr. Thomas Bohle)
- Compliance Management im Krankenhaus und
Verhalten bei Durchsuchungen
(Dr. Daniel Geiger)
Zielgruppe:
- GeschäftsführerInnen
- Ärztliche DirektorInnen
- Kaufmännische DirektorInnen
- Zentrumsleiter
- MitarbeiterInnen aus Rechts- und
Compliance-Abteilungen - MitarbeiterInnen aus der Internen Revision
- Angehörige der Heilberufe
Ort:
Mercure Hotel Saarbrücken Süd
Zinzinger Straße 9, 66117 Saarbrücken
Anmeldung:
bis spätestens 09.09.2016
Teilnahmegebühr:
345,00 Euro (inkl. MWSt)
(inkl. Tagungsunterlagen, Tagungsgetränke, Mittags- und Kaffepausen)
- bei Anmeldung von 2 Teilnehmern 10 % Rabatt
- bei Anmeldung von 3 bis 5 Teilnehmern 15 % Rabatt
- bei Anmeldung von mehr als 5 Teilnehmern 20 % Rabatt
Die Mindesteilnehmerzahl für das Seminar beträgt 15 Personen. Sofern diese Teilnehmerzahl nicht erreicht wird, behalten wir uns vor, das Seminar kurzfristig abzusagen.